Wohin steuert Deutschland? - Kühlen Kopf bewahren!

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Hört nicht auf die Person, die Antworten hat, hört auf die Person, die Fragen hat.
      Albert Einstein

Wohin steuert Deutschland?


Ist unser Grundgesetz in Gefahr?

Unter dieser Überschrift hatte ich an dieser Stelle auf eine auf den Seiten des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages laufende, inzwischen in der Prüfung befindliche Petition hingewiesen, von der ich der Ansicht war, sie könne möglicherweise von großer Bedeutung für den Bestand unseres Grundgesetzes sein. Wegen der Einstellung einer neuen Seite und einer hierdurch vorgenommenen Neuorganisation der Website ist diese Meldung an einem neuen Platz zu finden.

Kindisch!

Andreas Kalbitz ist wieder Mitglied der AfD! Das Berliner Landgericht hat ihm nach seinem Eilantrag am 19. Juni 2020 vorläufig seine Mitgliedschaftsrechte zurückgegeben, weil der Parteivorstand nicht befugt gewesen sei, ihm diese zu entziehen. Schön für Herrn Kalbitz! Doch irgendwie kindisch wirkt es auf mich, wenn sich nach diesem Richterspruch jemand, der erklärtermaßen ein Gegner dieses Staates ist, über einen „Sieg des Rechtsstaats“ freut (so wird Kalbitz' Reaktion wiedergegeben). Das Wesen des Rechtsstaates ist es eben, dass er sich manchmal auf die Seite seiner Gegner stellen muss. Daher sollte es vornehmste Aufgabe aller Freunde dieses Staates sein, ihm bei dem Kampf gegen seine Feinde zu helfen mit allen rechtsstaatlichen Mitteln. Dieser anscheinend unbedeutende Vorgang könnte vielleicht ein Grund mehr sein, die im vorangehenden Artikel erwähnte Petition mitzuzeichnen und sich mit der dort aufgeworfenen auseinanderzusetzen.


Es wird kritisch nur: für wen?

Seit Freitag, dem 15. Mai 2020, tobt ein neuer Machtkampf in der AfD. An diesem Tag beschloss der AfD-Bundesvorstand mit 7:5 Stimmen, den bisherigen Brandenburger Landesvorsitzenden, gleichzeitig Vorsitzender der dortigen Landtagsfraktion der Partei und prominenter Vertreter des pro forma aufgelösten Flügels (s. hierzu weiter unten auf dieser Seite), Andreas Kalbitz, aus der Partei auszuschließen. Als Begründung wurde angeführt, er habe in seinem im Jahr 2013 gestellten Aufnahmeantrag frühere Mitgliedschaften in der mittlerweile verbotenen rechtsradikalen Gruppierung „Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ) sowie bei den „Republikanern verschwiegen. Dieser Aufnahmeantrag gilt jedoch als „verschwunden wofür ausgerechnet der AfD-Landesverband Brandenburg verantwortlich sein soll. Zur Untermauerung der Vorwürfe wurde u.a. ein Dossier des Verfassungsschutzes herangezogen.

Wie zu erwarten war, rief diese Entscheidung wütende Proteste der als „völkisch“ geltenden Kreise der Partei hervor allen voran selbstverständlich des Thüringer Landes- und Landtags-Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke. Es sei „Verrat an der Partei“, wenn Argumente von „Parteigegnern“ (hiermit ist der Verfassungsschutz gemeint) in einem parteiinternen Konflikt verwendet würden. Dem Co-Vorsitzenden Jörg Meuthen und der stellvetretenden Vorsitzenden Beatrix von Storch warf er vor, die Partei so verändern zu wollen, dass sie keine echte Alternative zu den etablierten Parteien mehr darstellte. Der Co-Vorsitzende Tino Chrupalla wandte sich ebenfalls gegen den nach seinen Worten von Jörg Meuthen „herbeigeführten“ Parteiausschluss Kalbitz´. Er sehe zwar keine Spaltung der Partei, wohl aber eine „Zerreißprobe“. Am Montag, 18.05.2020, hat die Brandenbuger ArD-Landtagsfraktion mit der hierfür notwendigen Zweidrittelmehrheit ihre Geschäftsordnung geändert, so dass Kalbitz trotz seines Rauswurfs aus der Partei Mitglied der Fraktion bleiben kann. Über seine Rückkehr an die Fraktionsspitze soll später entschieden werden, wenn „eine rechtliche Klärung erfolgt“ sei. Er selbst will darin allerdings „keine Kampfansage“ an Jörg Meuthen sehen. Der Co-Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Alexander Gauland, begrüßte diese Entscheidung; hierbei vertrat er mit Blick auf die Partei die Auffassung, „natürlich“ könne das Wort „Machtkampf“ gebraucht werden.

Meine Meinung:

Die AfD scheint endgültig am Scheideweg zu stehen. Seit es Jörg Meuthen am 20. März 2020 fertiggebracht hat, einen Parteivorstands-Beschluss zustande zu bringen, mit dem der Flügel“ zur Selbstauflösung aufgefordert wurde (s. weiter unten auf dieser Seite), kommt diese Partei nicht wirklich zur Ruhe. Meuthen dürfte klar sein, dass die pro forma erfolgte Selbstauflösung des Flügels nur eine scheinbare ist und die zugrunde liegenden Strukturen nach wie vor existieren und in der Partei aktiv sind. Somit dürfte ihm auch klar sein, dass nach wie vor eine Beobachtung der gesamten Partei durch den Verfassungsschutz droht. Die einigermaßen gut dokumentierten Ausflüge Kalbitz´ ins rechtsradikale Millieu schienen ihm offensichtlich ein geeigneter Anlass zu sein, ein bekanntermaßen unter Beobachtung dieser Organisation stehendes Parteimitglied ´rauszuwerfen, in der Hoffnung, so etwas Druck aus dem Kessel“ zu bekommen. Dass dies nicht ohne erheblich Widerstände ablaufen würde, hätte ihm allerdings klar sein müssen. Zudem steht der Rauswurf auf tönernen Füßen, weil offenbar der Aufnahmeantrag verschwunden ist, den Andreas Kalbitz 2013 (onlne?) stellte. Dass dieser allerdings beim Landesverband Brandenburg verschwunden ist, dem er angehörte und dessen Vorsitzender er war, ist zumindest bemerkenswert (ein Schelm, wer Böses dabei denkt[!]). Björn Höcke und seine Anhänger, aber auch die beiden Vorsitzenden der Bundestagsfraktion, Alexander Gauland und Alice Weidel, schäumen“. Dabei ist die Sprache von Björn Höcke einmal mehr verräterisch, wenn er den Verfassungsschutz zu den Parteigegnern zählt: dieser Begriff wird in der Regel auf Mitglieder politischer Parteien angewendet, die einen anderen Kurs verfolgen als die eigene. Er verwendet ihn dagegen für eine staatliche Institution zur Kontrolle der Verfassung. Diese kann daher nicht ernsthaft als „Gegner“ einer Partei angesehen werden. Natürlich muss sie diese Funktion erfüllen, wenn eine Partei sich ihrerseits als Gegnerin des Grundgesetzes erweist oder sich jedenfalls einer solchen Gegnerschaft verdächtig macht – nur darf sich diese dann darübver nicht wirklich beschweren. Damit macht sie sich nämlich eben noch ein wenig verdächtiger!

Es wird also kritisch rund um die AfD – nur: Für wen wird es wirklich kritisch? Erste Möglichkeit: Für die Gruppe in der Partei, der Kalbitz zugerechnet werden muss. Wenn sich die von ihm angekündigten juristischen Schritte gegen seinen Rauswurf als wirkungslos erweisen sollten, dann könnten weitere Schritte dieser Art zumindest versucht werden; dann wird sich erweisen müssen, welche Kräfte in der Partei die Oberhand behalten und wohin sie driftet. Zweite Möglichkeit: Für Jörg Meuthen und seine Mitstreiter für eine bürgerlich-konservative Ausrichtung der AfD. Haben die bereits erwähnten juristischen Schritte gegen den Rauswurf Erfolg, wird Meuthen als Parteivorsitzender „erledigt“ sein und gleichzeitig die politische Ausrichtung der AfD im Sinne von Höcke, Kalbitz & Co. Damit sind wir bei der dritten Möglichkeit: Für die AfD als Partei. Es ist jedenfalls für mich weder vorstellbar, dass auch nur der Großteil der westdeutschen AfD-Landesverbände eine „Übernahme“ der Partei durch die Flügel“-Kräfte tolerieren würde, noch die umgekehrte Variante, dass die ostdeutschen Landesverbände deren Entmachtung hinnehmen würden. Und dies führt uns schließlich zu der vierten Möglichkeit: Für Deutschland. Wenn es den völkisch-nationalistischen Kräften in der AfD tatsächlich gelingen sollte. die Partei zu dominieren und damit (erst einmal?) zu spalten, dann wird die Gefahr größer, dass die beiden daraus entstandenen Parteien irgendwann in einer fernen (oder vielleicht doch nicht so fernen) Zukunft wieder zusammengehen und eine „Machtübernahme“ einleiten könnten. Dann könnte das „NPD-Verbotsurteil des BVerfG aus dem Jahr 2017 Bedeutung erlangen: Diese Partei war damals zwar für verfassungsfeindlich erklärt, aber dennoch nicht verboten worden. Letzteres war mit ihrem geringen Stimmenanteil bei Wahlen und der daraus folgenden Einschätzung einer weitgehenden Unfähigkeit zur Durchsetzung ihrer Ziele begründet worden. Auch eine abgespaltene (wie auch immer bezeichnete) völkisch-nationalistisch orientierte AfD könnte auf diese Weise folglich eher einem Verbot entgehen als eine solche, in der es wie aktuell derartige Strömungen gibt, die aber in die Bewertung der Gesamtpartei einfließen und diese somit bei entsprechender Bewertung eher der Gefahr eines Verbotes aussetzen würde. Gäbe es jedoch aus der heutigen AfD hervorgegangene zwei Parteien, so stellt sich die Frage, ob bei einer notwendig werdenden Beurteilung der völkisch-nationalistischen Partei in einem möglichen Verbotsverfahren hinsichtlich der tatsächlichen Fähigkeit zur Durchsetzung der verfolgten (gegen die Verfassung gerichteten) Ziele das Szenario eines Wieder-Zusammengehens der beiden Parteien von den Verfassungsrichtern hinreichend im Blick behalten würde. Wäre dies etwa wegen Verstreichens eines langen Zeitraums seit der Trennung nicht der Fall, könnte leicht ein „worst-case-Szenario“ entstehen. Dann wäre möglicherweise die jetzt beginnende Entwickung kritisch für Deutschland.

Alle Freunde und Verteidiger der Demokratie sollten die weitere Entwicklung im „Fall Kalbitz“ daher sehr sorgsam im Auge behalten. Es ist nach meiner Einschätzung eine höchst ungute und möglicherweise gefährliche Gemengelage entstanden Wachsamkeit sollte daher unser aller erste Bürgerpflicht sein!


Kehrtwende

„Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?“ Dieser Satz wird offenbar fälschlicherweise Konrad Adenauer zugeschrieben. Jedenfalls könnte man Jörg Meuthen unterstellen, nach einem solchen Grundatz gehandelt zu haben, denn er hat mit Wirkung vom 6. April 2020 seine „Gedankenspiele“ über eine Aufspaltung der AfD in einen „sozial-patriotischen und einen „liberal-konservativen“ Flügel (wobei ersterer durch den formal aufgelösten Flügel unter Führung von Björn Höcke und letzterer von seinen eigenen Gefolgsleuten gebildet werden sollte) als einen „großen Fehler“ und mit sofortiger Wirkung für beendet“ erklärt (Näheres zu dieser Darstellung entnehmen Sie bitte den beiden nachfolgenden Artikeln). Damit sind die von mir in dem nachfolgenden Artikel entwickelten Gedankenspiele aber nur zum Teil hinfällig. Selbst wenn nun in großen Teilen der Partei eine Art „Erleichterung“ zu herrschen scheint die Wahrscheinlichkeit, dass in nicht allzu ferner Zukunft statt des aufgelösten Flügels die Gesamtpartei vom Verfassungsschutz unter Beobachtung gestellt wird (s. hierzu weiter unten), dürfte damit wieder gestiegen sein. Die Gedanken, die mir sonst noch zu diesem Vorgang bei seinem gestrigen (06.04.2020) Bekanntwerden durch den Kopf gingen, verbunden mit weiteren sehr interessanten Hintergrundinformationen, sind sehr treffend auf einem Portal dargestellt, auf das ich bei meinen Recherchen gestoßen bin. Treffender kann man die Analyse kaum formulieren, und ich kann mir eine Menge Schreibarbeit sparen. Überhaupt handelt es sich hier anscheinend um eine höchst interessante und in meinen Augen sehr beispielhafte Initiative.


Wem hilft eine Spaltung der AfD?

Nachdem der Bundesvorstand der AfD am 20. März 2020 nach einer entsprechenden Initiative des Co-Vorsitzenden Jörg Meuthen den rechtsnationalen Flügel zur Selbstauflösung aufforderte und dieser nur einen Tag später eben diese erklärte (s. nachfolgenden Artikel), legte Jörg Meuthen am 2. April 2020 nach: Er schlug vor, der Flügel möge sich als eigenständige Partei etablieren. Offenbar ist er der Meinung, die beiden dann entstehenden Parteien könnten insgesamt mehr Wähler anziehen als die AfD in ihrer gegenwärtigen Konstellation, in der es immer wieder zu Konflikten zwischen den insbesondere von ihm selbst vertretenen liberalen Kräften der Partei und den Vertretern des Flügels um Björn Höcke kommt. Bereits rasch wurde klar, dass er mit dieser Idee nicht gerade auf ein positives Echo stieß. Sein Co-Vorsitzender Tino Chrupalla und der Ehrenvorsitzende Alexander Gauland lehnten den Vorschlag rundweg ab, und auch die Co-Vorsitzende der AfD--Bundestagsfraktion, Alice Weidel, äußerte sich wenig begeistert. Am 4. April 2020 zitiert der ZDF-Text ohne weitere Quellenangabe den Hamburger AfD-Vorsitzenden Dirk Nockemann mit der Forderung, über Meuthens Vorschlag müsse „schnell entschieden werden, damit in der AfD klare Verhältnisse herrschen und die AfD identifiziert wird mit einer staatstragenden bürgerlich konservativen Politik, an der es in Deutschland bitter fehlt“. Die Kritik an Meuthen, so heißt es in dieser Meldung weiter, gehe nach seiner Auffassung teilweise zu weit. (Bemerkenswert ist, dass im Web nirgends nicht einmal auf der Nachrichtenseite des ZDF eine Quelle für diese Äußerungen zu finden ist; die Eingabe entsprechender Suchbegriffe zeitigt keine entsprechenden Ergebnisse.)

Meine Meinung:

Ich weiß nicht, ob Jörg Meuthen meinen Artikel zur Auflösung des Flügels (s.u.) gelesen hat. Jedenfalls scheint auch ihm klar geworden zu sein, dass mit diesem Schritt die Kuh nicht vom Eis ist. Seine ganz offenbar panische Angst davor, dass nach der Flügel“-Auflösung mangels hinreichender Abgrenzung statt seiner nun die ganze AfD ins Visier des Verfassungsschutzes geraten könnte, scheint am ehesten Triebfeder für seinen Trennungs-Vorschlag zu sein. Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorstoßes schoss mir durch den Kopf, dass dies auch aus Sicht der AfD wohl nur vordergründig eine gute Idee sein könnte. Zwar ist es theoretisch denkbar, dass zwei getrennte Parteien, die jeweils den „Ballast“ ungeliebter, weil immer wieder Konflikte schürender abweichender Ansichten abgeworfen haben, zusammen mehr Wähler anziehen könnten als eine zerstrittene und somit nur formal einheitliche Partei. Als sicher sollte man das jedoch wohl eher nicht betrachten. Und selbst wenn es zuträfe: Die Partei, die aus dem Flügel entstünde, würde (weiterhin) vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Sollten ihre Ziele dann tatsächlich als gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet und somit als verfassungsfeindlich erkannt werden und ihre Anhänger- bzw. Wählerschaft ihr ein solches Gewicht verleihen, dass ein Erreichen der verfolgten Ziele nicht mehr ausgeschlossen werden kann, so wäre ein Verbot dieser Partei durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) jedenfalls möglich. In diesem Zusammenhang ist auf den Leitsatz 9. im so genannten NPD-Verbotsurteil des BVerfG vom 17. Januar 2017 hinzuweisen: In diesem wird der NPD eine planvoll und qualifiziert auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele“ Arbeit attestiert, die nur deshalb nicht zu einem Verbot führte, weil es an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht“ fehle, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt“. Sollte also im Fall der Fälle das BVerfG in einem entsprechenden Verfahren zu dem Ergebnis kommen, dass eine solche als verfassungsfeindlich eingestufte Partei zwar nicht aus eigener Kraft, wohl aber mit der Hilfe einer weiteren Partei, deren Bestandteil sie darüberhinaus in früheren Zeiten war und von der sie sich aus offenbar taktischen Erwägungen abgespalten hatte, an ihr Ziel gelangen könnte, so wäre ein Verbot jedenfalls nicht ausgeschlossen. Damit wäre jedoch nicht nur ihre Machtoption, sondern auch die der anderen Partei (jedenfalls in dieser Richtung) beseitigt.

Selbstverständlich könnte sich diese „andere“ Partei (im Sinne des AfD-Mitbegründers Bernd Lucke und wohl auch Jörg Meuthens und Anderer) tatsächlich zu einer bürgerlich-konservativen Partei im besten Sinne entwickeln, der dann selbstverständlich Macht- bzw. Koalitionsoptionen mit anderen Parteien diese Spektrums offenstünden. Jedoch lassen es die Entwicklungen des politischen Erfolges der ehemaligen AfD-Vorsitzenden Bernd Lucke und Frauke Petry als sehr fraglich erscheinen, ob eine „Meuthen“-AfD nach einer Abspaltung des Flügels noch über nennenswertes politisches Gewicht verfügen würde. Jedenfalls lässt sich zwei Tage nach seinem Vorstoß in der Partei keine allzu große Unterstützung für seinen Vorstoß erkennen. Aus den Reihen von Politik-Wissenschaftlern ist darüber hinaus zu hören, dass sie nicht glauben, der AfD wäre mit einer Aufspaltung gedient. Der Politologe Wolfgang Schröder von der Universität Kassel meint im SWR-Interview, Meuthens Idee sei „ein kluger Vorschlag“, wenn man die Partei aufspalten, ihr schaden und sie „erledigen“ wolle. Und Hajo Funke, Politikwissenschaftler und emeritierter (im Ruhestand befindlicher) Professor der Freien Universität Berlin, sagt im Deutschlandfunk der AfD im Falle der Umsetzung von Meuthens Vorschlag einen „Sturz in die Bedeutungslosigkeit“ voraus.

Es stellt sich also die Frage: Wem hilft die von Jörg Meuthen ins Spiel gebrachte Spaltung der AfD, sollte er sich tatsächlich mit dieser Idee durchsetzen? Wie es scheint, der AfD eher weniger. Deutschland könnte damit schon eher gedient sein, weil die Feinde der Demokratie und unserer freiheitlichen Verfassung ein wenig ins Hintertreffen geraten und ein Stück weit an Bedeutung verlieren könnten. Wenn er sich nicht durchsetzen kann, würde er wahrscheinlich wie schon Bernd Lucke und Frauke Petry seinen Posten verlieren und womöglich die Partei verlassen (müssen?). Womöglich würden mit ihm weitere „gemäßigte“ Mitglieder die Partei verlassen und der Flügel die Richtung der Partei noch stärker dominieren. Somit wäre die „Gefahr“ einer Beobachtung der Gesamtpartei durch den Verfassungsschutz weiter gewachsen. Insgesamt habe ich die Hoffnung, dass gleichgültig, was aus dieser Initiative wird sie am ehesten der Demokratie und den demokratischen Kräften in Deutschland nützen wird.


Der Flügel löst sich auf und nun?

Am 12. März 2020 erklärte der deutsche Verfassungsschutz, er wolle den Flügel“, eine Gruppierung in der „Alternative für Deutschland“ (AfD), die bereits seit Januar 2019 als Verdachtsfall geführt wurde, nunmehr wegen „erwiesen extremistischer Bestrebung“ offiziell unter Beobachtung stellen. Hierzu muss erwähnt werden, dass es sich um einen inoffiziellen Zusammenschluss von AfD-Mitgliedern handelt, es also keine Mitgliederlisten oder ähnliches gibt. Führende Mitglieder waren etwa der Thüringer AfD-Landesvorsitzende und Vorsitzende der dortigen Landtagsfraktion, Björn Höcke, der nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen ungestraft als „Faschist“ bezeichnet werden darf, und das AfD-Bundesvorstandsmitglied Andreas Kalbitz, der in der Vergangenheit enge Kontakte zur Neonazi-Szene unterhielt. Diese inoffizielle Gruppierung bestimmte in der jüngeren Vergangenheit immer stärker den politischen Kurs der AfD, insbesondere in den östlichen Bundesländern. Bisher war die offizielle Linie des Vorstands der Bundespartei, der Flügel“ sei Bestandteil der AfD. Eine Distanzierung von als rechtsextrem oder gar „völkisch“ (und damit an den Nationalsozialismus anknüpfenden bzw. diesen verharmlosenden) anzusehenden Äußerungen der ihm zuzurechnenden AfD-Mitglieder fand nicht statt.

Verständlicherweise löste diese Entwicklung in der Partei erhebliche Unruhe aus. Am 20. März 2020 traf sich trotz „Corona-Krise“ und der mit ihr verbundenen Empfehlung, Versammlungen in größeren Gruppen zu vermeiden, der AfD-Bundesvorstand. Am Ende dieses Treffens stand der Beschluss, den Flügel zur Selbstauflösung bis spätestens zum 30. April 2020 aufzufordern. Er wurde mit einer Enthaltung (Stephan Brandner aus Brandenburg, der wegen umstrittener Äußerungen am 13. November 2019 als Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages abgewählt worden war [ein bisher einmaliger Vorgang in dessen Geschichte]) und einer Gegenstimme (des bereits erwähnten Andreas Kalbitz) gefasst. Bereits für den nächsten Tag war ein als „geheim“ bezeichnetes Treffen des Flügels geplant, auf dem nun ein entsprechender Beschluss erwartet wurde. Etwas überraschend hieß es dann an diesem Tag zunächst, dieses Treffen werde verschoben; Am Abend dann die nach dieser Absage wohl doch etwas überraschende Mitteilung über den Beschluss zur Selbstauflösung.

Meine Meinung:

Der Flügel existiert (anscheinend) nicht mehr. Seine Auflösung hatten bereits vor der Sitzung des Bundesvorstands der AfD auch einige Landesverbände der Partei gefordert, so die aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Vor der Bundesvorstands-Sitzung hatte auch Co-Parteichef Jörg Meuthen seine sofortige Auflösung gefordert. Obwohl er sich im Vorstand mit dieser Forderung nicht durchsetzen konnte (s.o.), scheint er sie nun erfüllt bekommen zu haben. Doch: bringt der AfD das den erhofften „Befreiungsschlag“? Kann sie damit wirklich verhindern, dass die angekündigte Beobachtung des Flügels durch den Verfassungsschutz auf die gesamte Partei ausgedehnt wird?

Wie aus der veröffentlichten Mitteilung hervorgeht, hat sich diese Gruppierung (anscheinend) aufgelöst. Gleichzeitig haben jedoch ihre führenden Mitglieder betont, ihre politische Arbeit weiterführen zu wollen wie bisher. Es ändert sich also im Grunde nichts. Verschwunden ist eine Gruppierung innerhalb der Partei, die es offiziell gar nicht gab und deren Mitglieder folglich ohnehin gar nicht konkret fassbar waren geblieben sind die Personen, die dieser Gruppierung angehört haben, zusammen mit ihren Ansichten, Parolen und Zielen. Sie wollen also weiterhin die politische Richtung der Partei bestimmen und nach Möglichkeit die Partei irgendwann „übernehmen“. Das werden wohl auch die Mitarbeiter und die Leitung des Verfassungsschutzes so sehen. Vielleicht erleichtert ihnen die Auflösung des Flügels ja sogar die Arbeit: dessen Mitglieder waren ja mangels offizieller Existenz der Organisation und daher fehlender Mitgliederlisten ohnehin nur schwer fassbar. Nun gehen sie in der Partei auf; das bedeutet aber auch, dass es den Mitgliedern der Partei, die mit ihrem Kurs und ihren Ansichten nicht einverstanden sind, schwerer fallen wird, sich von ihnen abzugrenzen. Das wiederum dürfte zur Folge haben, dass die gesamte Partei stärker ins Visier des Verfassungsschutzes geraten wird, eben weil die Abgrenzung der „gemäßigten“ von den radikaleren“ Kräften schwieriger bis unmöglich werden wird.

Fazit:

Mit dem Schritt, die Auflösung des Flügels zu fordern, wollte die Parteiführung der AfD erkennbar eine Ausweitung der Beobachtung dieser Gruppierung durch den Verfassungsschutz auf die gesamte Partei verhindern. Diese Forderung ist insoweit zunächst einmal bemerkenswert, als bislang immer betont worden war, der Flügel sei Bestandteil der Gesamtpartei. Loswerden konnte (wollte?) man den Flügel also so ohne weiteres nicht, denn damit hätte man eine Spaltung der Partei und somit den Verlust von (nach Schätzungen) einem Fünftel bis einem Drittel der Mitglieder riskiert. Beiden Teilen hätte somit eine weitgehende Bedeutungslosigkeit im politischen Spektrum gedroht. Das scheint nun zunächst einmal abgewendet, wobei offenbleiben muss, inwieweit nicht doch die mangelnde Abgrenzungsmöglichkeit von den bisherigen Flügel“-Mitgliedern zu Parteiaustritten führen wird. Die Gefahr einer Beobachtung der gesamten Partei durch den Verfassungsschutz dürfte jedoch nur hinausgeschoben sein, bis sich dieser auf die neu entstandene Situation eingestellt hat. Die Extremisten sind weiterhin da, sie sind weiterhin in der Partei, und sie werden die Partei entweder weiterhin belasten oder sie in eine Richtung drängen, in der ihre in weiten Teilen gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die mit ihm verbundene politische Ordnung gerichteten Bestrebungen überdeutlich werden werden was dann hoffentlich auch wenigstens der Teil ihrer Wähler bemerken wird, der sich als „Protestwähler“ versteht. Die gefundene „Lösung“ könnte für die Partei also nur eine vermeintliche sein für Deutschland aber vielleicht eine gute!

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