Alter Konflikt – neue Dimension?
Noch ein neuer Krieg – Zementierung der neuen Weltordnung?
Es war genau 1.465 Tage her, dass mit dem Überfall der Truppen der Russischen Föderation auf die Ukraine und dem damit verbundenen Versuch, deren gesamtes Staatsgebiet einzunehmen und den Staat Ukraine auszulöschen, nach Überzeugung vieler Menschen in Europa – und übrigens auch meiner eigenen – die seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs durchaus einigermaßen mühsam geschaffene Weltordnung angegriffen und in Frage gestellt wurde. Nachdem diese Entwicklung spätestens mit dem Beginn der zweiten Amtszeit von Donald J. Trump wieder beträchtlich an Fahrt aufgenommen hatte, folgte am Morgen des 28. Februar 2026 der nächste diesbezügliche Tiefschlag: Gegen 9.15 Uhr Ortszeit starteten Israel und die USA in einer koordinierten Aktion massive Luftangriffe gegen den Iran. Begründet wurde dies mit einer ansonsten nicht näher definierten „unmittelbaren Bedrohung durch das iranische Regime“ (so Donald Trump in einem kurz nach Beginn der Angriffe in sozialen Netzwerken verbreiteten Video). Die USA nennen diese Aktion „Operation epischer Zorn“.
Natürlich hat das Ganze eine (noch dazu ziemlich lange) Vorgeschichte. Sie beginnt im Grunde mit der Iranischen Revolution (später auch als „Islamische Revolution“ bezeichnet), mit der im Jahr 1979 Schah Mohammad Reza Pahlavi gestürzt und die Islamische Republik Iran ausgerufen wurde. In der Folge entwickelte sich eine auch als „Mullah-Regime“ bezeichnete Staatsform, die auf der schiitischen Glaubensrichtung des Islam fußt. Kennzeichnend ist eine strenge Auslegung der Regeln des Koran („Gottesstaat“), speziell im Iran einhergehend mit einer starken Betonung der islamischen Bekleidungsvorschriften für Frauen und einer eklatanten Missachtung von deren Rechten. Ab 1999 führten die Unterdrückung von Freiheitsrechten und jeglicher Opposition immer wieder zu Protesten der Bevölkerung. Aus der letzten Zeit besonders erwähnenswert sind die aus dem Herbst 2022, die sich nach der Verhaftung der 22-jährigen Kurdin Jina Mahsa Amini wegen mangelnder Beachtung der islamischen Bekleidungsvorschriften und ihrem darauf folgenden Tod im Polizeigewahrsam zunächst gegen die massive Polizeigewalt richteten und schließlich in Forderungen nach dem Ende des Mullah-Regimes mündeten, und Ende Dezember 2025 begonnene und im darauffolgenden Monat blutig niedergeschlagene Massenproteste gegen die schlechte wirtschaftliche Lage im Land, die das Regime mit einer Wochen langen Internet-Blockade beantwortete und die bis zu 30.000 Menschen das Leben gekostet haben könnten. Als problematisch erwies sich zudem die Entwicklung um das so genannte Atomprogramm des Iran: Obwohl die iranische Führung immer wieder bekräftigt, die im Land betriebene Anreicherung von Uran diene ausschließlich friedlichen Zwecken, wird insbesondere seitens der westlichen Staaten bereits seit langem vermutet, es werde an der Entwicklung einer Atombombe gearbeitet. Zwar wurde im April 2015 ein JCPOA genanntes Abkommen zur Begrenzung der iranischen Urananreicherung geschlossen, das am 20. Januar 2016 in Kraft trat. Es wurde jedoch u.a. in den USA von vornherein abgelehnt. Am 8. Mai 2018 kündigte US-Präsident Donald Trump in seiner ersten Amtszeit den Austritt der USA aus dem Abkommen an; am 5. Januar 2020 erklärte der Iran, sich nicht länger an das Abkommen halten zu wollen. Und ein weiteres Element tritt hinzu: Die Iranische Revolution machte aus den bis dahin miteinander verbündeten Ländern Iran und Israel Erzfeinde. Statt der bisherigen Anerkennung des Existenzrechts Israels wird fortan der Kampf gegen dieses Land zur Staatsdoktrin des Iran erklärt. In Verbindung mit den (unterstellten, von der iranischen Führung jedoch stets geleugneten) Zielen des Atomprogramms führte dies in Israel zu Befürchtungen einer atomaren Bedrohung, der aktiv entgegengewirkt werden müsse. Diese Befürchtungen verstärkten sich, nachdem Israel nach dem blutigen Überfall der Hamas vom 7. Oktober 2023 mit dem erklärten Ziel von deren Vernichtung in den von ihr beherrschten Gaza-Streifen einmarschiert war (s. hierzu die nachfolgenden Artikel auf dieser Seite). Entscheidend hierfür war unter anderem, dass sowohl die Hamas als auch die vom Libanon aus agierende (und in der Folge des Gaza-Konflikts ebenfalls von Israel massiv angegriffene) Hisbollah-Miliz zu Irans Verbündeten gehören und von ihm sowohl finanziell als auch mit Waffen massiv unterstützt wurden. Dies hatte bereits im Juni 2025 zu von den USA unterstützten Angriffen Israels auf iranische Atomanlagen geführt.
Nach den oben zuletzt erwähnten Protesten hatte Donald Trump zunächst eine Unterstützung der Protestierenden mit dem Ziel der Beseitigung des Regimes angekündigt und begonnen, die US-Truppen in der Region massiv zu verstärken. In der Folge wurden jedoch – ebenso wie vor den soeben erwähnten letztjährigen Angriffen auf die iranischen Atomanlagen – indirekte Verhandlungen mit der iranischen Regierung über eine Beendigung des Atomprogramms aufgenommen, die jedoch seitens der USA mit weiteren, z.T. sehr weitreichenden Forderungen wie etwa dem Verzicht auf die Entwicklung von Langstreckenraketen verknüpft wurden. Die letzte Verhandlungsrunde wurde am 26. Februar beendet – während der Außenminister des bei den Gesprächen vermittelnden Oman davon ausging, dass in der kommenden Woche ein Deal abgeschlossen werden könne, äußerte sich Trump wenig erfreut über die Verhandlungsergebnisse.
Nun also der Angriff Israels und der USA, der umgehend mit massiven Gegenangriffen Irans auf Israel und US-Militäreinrichtungen in umliegenden arabischen Ländern beantwortet wurde. 48 Stunden später stellt sich die Lage wie folgt dar: In Teheran und vielen anderen iranischen Städten hat es schwere Explosionen gegeben. Vorwiegend wurden offenbar Regierungsgebäude und militärische Einrichtungen sowie solche der Revolutionsgarden attackiert; allerdings sollen auch zivile Einrichtungen getroffen worden sein. Getötet wurden bereits eine ganze Reihe hochrangiger Persönlichkeiten der iranischen Führungsriege, allen voran der oberste religiöse Führer und damit die höchste Instanz der Islamischen Republik Iran, Ayatollah Ali Chamenei, aber auch etwa der Chef der Revolutionsgarden, Mohammad Pakpur, Verteidigungsminister Aziz Nasirzadeh und Generalstabschef Abdelrahim Mussawi.
Am Nachmittag des zweiten Kriegstages wurde auch der Tod des (wegen seiner Amtsführung nicht unumstrittenen) ehemaligen Staatspräsidenten Mahmud Ahmadinedschad gemeldet. Zu beklagen sind aber offenbar auch schon in diesem noch recht frühen Stadium der Angriffe Opfer unter der iranischen Zivilbevölkerung. Allein am ersten Kriegstag sollen nach Angaben des iranischen Roten Halbmonds 201 Menschen bei den Angriffen getötet worden sein, darunter allein 115 bei der Bombardierung einer Mädchenschule im südiranischen Minab. Bei iranischen Vergeltungsschlägen hat es in Israel und in den an den Iran angrenzenden arabischen Staaten, in denen US-Militäreinrichtungen attackiert wurden, ebenfalls bereits zivile Todesopfer gegeben; auch drei US-Soldaten sind am zweiten Kriegstag getötet worden:
Am 1. März 2026 befasste sich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf Antrag Russlands und Chinas in einer Dringlichkeitssitzung mit dem Kriegsausbruch. Darin argumentierte der Botschafter der USA bei den Vereinten Nationen, Mike Waltz, unter Berufung auf Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen, der Angriff sei in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Völkerrechts erfolgt. Er argumentierte, „das Regime im Iran“ sei verantwortlich für eine Reihe bewaffneter Angriffe auf die Vereinigten Staaten und Israel, Verstöße gegen die UN-Charta sowie Bedrohungen des internationalen Friedens und der Sicherheit im Nahen Osten. Bundeskanzler Friedrich Merz ließ bereits am 28. Februar 2026 nach Konsultationen mit dem britischen Premierminister Starmer und dem französischen Präsidenten Macron als gemeinsames Statement verlauten: „Wir verurteilen die iranischen Angriffe auf Staaten in der Region auf das Schärfste. Iran muss seine willkürlichen Militärschläge unterlassen.“
Bewertung und Fragen: Am Anfang dieses Artikels habe ich einen direkten Bezug zwischen dem hier behandelten koordinierten Angriff der Streitkräfte Israels und der USA auf den Iran und dem Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine hergestellt. Manchen mag dies befremden: Mit der Ukraine wurde ein westlich orientierter Staat angegriffen, was auch als eine Bedrohung der Freiheit des übrigen Europa aufgefasst werden kann (und übrigens auch sollte), mit dem Iran wird nicht nur der Staat, sondern auch (und durchaus vorrangig) ein Regime angegriffen, das die eigene Bevölkerung seit Jahrzehnten unterdrückt, keine Opposition zulässt und insbesondere Frauen die Menschenrechte weitgehend vorenthält. Um es ganz klar zu sagen: Dieser Unterschied ist mir sehr wohl bewusst, und auch ich verurteile das iranische Regime aufs Schärfste und hoffe, dass es so bald wie möglich beseitigt und die Bevölkerung Irans frei über ihre Zukunft bestimmen kann. Doch ich habe auch noch einen anderen Bezug hergestellt; den auf ein neues Zeitalter, eine neue Weltordnung, die (spätestens) mit dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die gesamte Ukraine eingeläutet worden ist.
Damit sind wir beim eigentlichen Thema: Sowohl die Russische Föderation bei ihrem Angriff auf die Ukraine als auch Israel und die USA bei ihrem Angriff auf das iranische Regime (Donald Trump hat in einer Erklärung vom 1. März 2026 sehr deutlich gemacht, dass dessen Beseitigung Ziel dieses Angriffs sei) berufen sich auf Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dieser Artikel regelt das Recht der Staaten auf Selbstverteidigung und erlaubt einem Artikel des Völkerrechtswissenschaftlers Mattrhias Herdegen zufolge unter bestimmten Umständen auch einen Präventivschlag. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt ein auf der Homepage der Kanzlei Graf Kerssenbrock & Kollegen veröffentlichtes Gutachten. (Beide Arbeiten wurden aus Anlass des in diesem Artikel erwähnten Militärschlags Israels und der USA gegen iranische Atomanlagen vom Juni 2025 erstellt.) Völlig anders wird die völkerrechtliche Lage von dem österreichischen Juristen und Menschenrechtsanwalt Manfred Nowak beurteilt: In einem am 2. März 2026 auf oe24 veröffentlichten Artikel vergleicht er das Vorgehen Trumps in diesem Konflikt sehr wohl mit dem Putins bei seinem Überfall auf die Ukraine. Wörtlich heißt es dort: „‚Es gab keine wie auch immer geartete Angriffshandlung (des Iran, Anm.)
auf die USA und Israel.‘ Die Argumentation der USA und Israel sei somit
ebenso ‚an den Haaren herbeigezogen‘ gewesen wie die Aussage von
Kreml-Chef Wladimir Putin, der vor der Invasion in der Ukraine gesagt
habe, ‚er muss sich gegen einen Völkermord in der Ukraine verteidigen‘“. Ebenso kommt er zu dem Ergebnis, der Iran habe als „klar angegriffener Staat“ das Recht, sich zu verteidigen und hierbei auch Israel und US-Militärstützpunkte in den arabischen Staaten anzugreifen.
Diese letzte Rechtsmeinung gibt exakt das wieder, was auch mir durch den Kopf schoss, als ich erst die Begründung für den Start der israelisch/us-amerikanischen Angriffe auf den Iran und später das gemeinsame Statement von Macron, Starmer und Merz las. Unabhängig von den Beweggründen sind es zunächst einmal Staaten, die angegriffen werden (nur nebenbei [und keinesfalls zu vergessen]: auch der Angriff Putins auf die Ukraine erfolgte unter dem Vorwand, dort müsse ein neonazistisches Regime beseitigt werden). Und unabhängig davon, ob sich die Regierung des angegriffenen Staates in den Augen des/der Angreifenden missliebig verhält, muss der angegriffene Staat das Recht zur Selbstverteidigung haben – jedenfalls so lange, bis der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen über den Konflikt beraten und eine Entscheidung hierüber zustande gekommen ist. Denn: Aus gutem Grund ist nach den Schrecken zweier Weltkriege bei und mit der Gründung der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) und der Schaffung von deren Charta ein verbindliches Regelwerk für die Lösung (bewaffneter) internationaler Konflikte geschaffen worden. Bedenklich war bereits in der Vergangenheit, dass sich selbst die wichtigen Veto-Mächte des UN-Sicherheitsrates USA und Russische Föderation (bzw. deren Vorgänger UdSSR) nicht immer an dieses Regelwerk gehalten haben. Nachdem es den bisher wohl eklatantesten Verstoß gegen diese Regeln am 24. Februar 2022 durch die Russische Föderation mit dem auch von den USA als völkerrechtswidrig gebrandmarkten Angriff auf die Ukraine gab, ziehen nun die USA unter der Verantwortung ihres ohnehin nicht als Freund der Vereinten Nationen bekannten Präsidenten Donald J. Trump nach. Es ist beschämend, dass sich europäische Politiker wie der britische Premierminister, der französische Staatspräsident und der deutsche Bundeskanzler in dieser historisch möglicherweise extrem bedeutsamen Situation – bewusst oder unbewusst – zu dessen Handlangern machen.
Es ist selbstverständlich nicht auszuschließen, dass es tatsächlich Geheimdienstinformationen über einen bevorstehenden Angriff des Iran auf Israel oder eine solche Terrorattacke auf die USA gab. Sollte dies der Fall gewesen sein, müsste dies zum nächstmöglichen sicherheitspolitisch vertretbaren Zeitpunkt öffentlich gemacht werden. Der ganze Vorgang erinnert mich jedoch in sehr fataler Weise an den 2003 begonnenen Krieg der USA gegen den Irak, der mit dem Besitz von Massenvernichtungswaffen und Verbindungen des Landes zum Terrornetzwerk Al-Qaida begründet wurde – beides stellte sich im Nachhinein als frei erfunden heraus. Und es stellen sich weitere Fragen: Donald Trump hat in seiner Erklärung vom 1. März 2026 erklärt, Ziel des Einsatzes sei es, dem iranischen Volk die Ablösung des Regimes zu ermöglichen. Eine Antwort auf die Frage, wie dies konkret geschehen soll. ist er bis jetzt schuldig geblieben. Selbst Bundeskanzler Merz hat in einem weiteren Statement vom 1. März 2026 angemahnt, es müsse ein Konzept für die Zeit nach dem Ende der bewaffneten Aktrion geben. Auch viele Politikwissenschaftler und Nahost-Experten weisen darauf hin, dass ein Machtvakuum wie etwa nach der US-Invasion im Irak entstehen oder das derzeitige iranische Regime in leicht veränderter Form weiter existieren könne. Und es gibt (mindestens) eine weitere Unstimmigkeit: Experten weisen darauf hin, dass die Verhandlungen über das iranische Atomprogramm jedenfalls hinsichtlich dieses Kernthemas offenbar kurz vor einem Durchbruch standen und dieses mögliche Ergebnis nun durch die Unwägbarkeiten eines bewaffneten Konfliktes wieder aufs Spiel gesetzt werde.
Hinweis: Ich bin in diesem Artikel nur auf einige aus meiner Sicht wichtige, aber nicht oder kaum beachtete Aspekte dieser hoch komplexen Vorgänge eingegangen. Alles andere habe ich bewusst außen vor gelassen; zum einen weil ich mich nicht kompetent fühle, zum anderen weil es diesen Artikel vom Umfang her komplett sprengen würde.
Ein neuer Krieg? – Versuch einer Ursachenforschung
Unter diesem Titel kann ich Ihnen heute – acht Wochen und einen Tag nach dem unvorstellbaren Gewaltausbruch vom 7. Oktober 2023 mit dem grausamen, durch nichts zu rechtfertigenden Überfall der Hamas mit (revidiert) 1.200 israelischen Todesopfern und in der Folge geschätzt 15.000 auf palästinensischer Seite durch israelische Angriffe im Gazastreifen getöteten Menschen – meinen Versuch präsentieren, die Hintergründe dieses Geschehens herauszuarbeiten und ein wenig näher zu beleuchten und einzuordnen. Diese Arbeit geht auf die aktuellen Entwicklungen nur am Rande ein, soweit sie geeignet sind, die Befunde zu unterstützen bzw. zu illustrieren. Dieser Illustration dient in besonderer Weise das Kapitel „Zwei Interviews mit kritischen jüdischen Menschen“ (ab S. 19), das ich gerne Ihrer besonderen Aufmerksamkeit empfehle.
Nach dem Abschluss meiner Arbeit möchte ich das im nachfolgenden Artikel abgegebene Statement (das nach wie vor Gültigkeit behalten soll) wie folgt ergänzen:
„Ich anerkenne die Schuld, die Deutschland durch die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes an Menschen jüdischen Glaubens auf sich geladen hat, und die hieraus ihm erwachsende Verpflichtung, für das Existenzrecht und die Sicherheit des Staates Israel und der in ihm lebenden Menschen nicht nur einzutreten, sondern auch Sorge zu tragen. Aber: Die beiden Staaten betrachten sich seit vielen Jahren als freundschaftlich miteinander verbunden, und die beiden derzeit amtierenden Staatsoberhäupter, Frank-Walter Steinmeier und Jitzchak Herzog, verbindet gar eine persönliche Freundschaft. Freundschaft bedeutet jedoch – soweit mir bekannt ist nicht nur nach meinem, sondern durchaus auch nach allgemeinem Verständnis – jedoch gerade nicht, jedes Verhalten des Freundes unwidersprochen selbst dann hinzunehmen, wenn es den eigenen (Wert‑)Vorstellungen widerspricht oder wenn man als Freund zu der Auffassung gelangt, dass es dem so Handelnden eher zu seinem Nach- als zu seinem Vorteil gereichen wird. Die erwähnte Bemerkung von Olaf Scholz während des EU-Gipfels vom 26./27. Oktober 2023, in der er sinngemäß erklärt, Israel sei ein demokratischer Staat und er habe keine Zweifel, dass die israelische Armee bei ihrem Vorgehen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte beachte, erscheint mir in diesem Zusammenhang – milde formuliert – als wenig hilfreich. Hier fühle ich mich in sehr wohltuender Weise durch die Ausführungen von Deborah Feldman in dem in dieser Arbeit auszugsweise wiedergegebenen RP-Interview unterstützt und bestätigt. Die deutsche Bundesregierung sollte sich hier vielleicht ein wenig mehr an der Regierung der USA orientieren, die immerhin als größter Unterstützer Israels weltweit gilt: nach dem erneuten Aufflammen der Kämpfe im Gazastreifen am 1. Dezember 2023 (nach einer einwöchigen Waffenruhe, während der offenbar 105 der knapp 240 am 7. Oktober von Hamas und Islamischem Dschihad verschleppten Geiseln freigekommen sind) hat deren Außenminister Anthony Blinken immerhin aufgerufen dafür Sorge zu tragen, dass die Zahl der zivilen Opfer bei den neuerlichen Kampfhandlungen deutlich gegenüber der reduziert werde, die bei den vor der Waffenruhe stattgefundenen zu beklagen waren.
Bei aller in dieser Arbeit deutlich gewordenen Kritik an den verschiedenen Regierungen Israels muss aber auch betont werden, dass diese Kritik niemals Anlass für wie auch immer geartete Angriffe auf Menschen jüdischen Glaubens sein darf. Umgekehrt dürfen auch Menschen palästinensischer Herkunft nicht pauschal für die verbrecherischen Taten der Hamas und anderer in der Region aktiver Gruppen verantwortlich gemacht werden, die das Existenzrecht Israels bestreiten. Wer sich auf deutschem Boden aufhält, muss die deutschen Gesetze einhalten, um auch die mit ihnen verbundenen Rechte genießen zu dürfen. Der im Nahen Osten wütende und seit dem 7. Oktober 2023 noch einmal in schrecklicher Weise eskalierte Konflikt stellt für sich bereits eine erhebliche Gefährdung des Weltfriedens dar; er darf nicht zum Anlass genommen werden, die politische Stabilität auch in anderen Teilen der Welt zu gefährden. Wer dies in Deutschland versucht, sollte mit allen dort juristisch zur Verfügung stehenden Mitteln zur Verantwortung gezogen werden; andererseits dürfen nur befürchtete Verstöße gegen deutsche Gesetze nicht als Vorwand dafür dienen, etwa Demonstrationen für die Rechte und gegen die massive Gewaltanwendung gegen die palästinensische Bevölkerung in Gaza und den von Israel besetzten Gebieten bereits im Vorfeld zu verbieten.“ (Dieses Statement ist eine wörtliche Übernahme aus der vorgelegten Arbeit; Sie finden den Text dort auf S. 25 f.)
Wichtiges Statement
Vor genau drei Wochen, am 7. Oktober 2023, hat die Terrororganisation Hamas ihren blutigen Überfall auf Israel gestartet, den ich im nachfolgenden Artikel – mit zugegeben sehr dürren Worten – beschrieben habe. Die Ereignisse der zu Ende gehenden Woche (wir schreiben den 28.10.2023) veranlassen mich, über das von mir am 12.10.2023 auf der Startseite dieses Webauftritts abgegebene Statement hinauszugehen und wie folgt Stellung zu diesem Konflikt zu beziehen:
Der blutige, im nachfolgenden Artikel nur unzureichend beschriebene Angriff der Hamas auf an diesem Jahrzehnte alten Konflikt völlig unschuldige Bürger Israels und anderer Länder (unter den in den Gazastreifen verschleppten Geiseln sollen sich auch Bürger anderer Staaten [auch Deutsche] befinden) erfüllt mich mit Abscheu und erschüttert mich zutiefst. Ein solcher Angriff ist Terror in seinem eigentlichen, urtümlichsten Sinne und die in seinem Rahmen begangenen Taten durch nichts zu rechtfertigen. Da die Hamas erklärterweise das Ziel hat, den Staat Israel zu vernichten, muss ein solcher Angriff als Angriff auf das Existenzrecht Israels angesehen werden, womit Israel ohne Zweifel das Recht (und im Sinne der Garantie der Sicherheit seiner Bürger auch die Pflicht) hat, sich gegen ihn zu verteidigen. Dessen ungeachtet hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, mit seiner in der Rede anlässlich der Sitzung des UN-Sicherheitsrats vom 24.10.2023 enthaltenen Bemerkung recht, dieser Angriff der Hamas habe „nicht im luftleeren Raum“ stattgefunden (weitere Einzelheiten zu dieser Rede und ihren [unmittelbaren] Folgen finden Sie in einem Beitrag des ZDF). In meiner noch zu veröffentlichenden Ausarbeitung (vgl. den nachfolgenden Artikel) komme ich zu Ergebnissen, die man in der Summe durchaus so oder ähnlich formulieren könnte.
Die Reaktion des israelischen UN-Botschafters, Guterres wegen dieser Äußerungen zum Rücktritt aufzufordern, sowie die seiner Regierung, Mitarbeiter*innen der Vereinten Nationen bis auf Weiteres keine Visa mehr erteilen zu wollen, mag emotional und aus der Sicht und Position Israels möglicherweise verständlich gewesen sein; für klug habe ich sie von Anfang an nicht gehalten. Mir kam sofort der Gedanke, eine solche Reaktion könne bestens geeignet sein, antisemitische Hetze und Verschwörungstheorien anzuheizen. Diese Befürchtungen haben sich nun bestätigt: Am Freitag, dem 27. Oktober 2023, postete Fridays for Future international auf Instagram absolut Verstörendes. Es wird behauptet, die weltweiten Medien seien „von imperialistischen Regierungen finanziert, die hinter Israel stehen“, Israel wird als ein „Apartheid-System“ dargestellt, In anderen Meldungen ist davon die Rede, Israel werde ein geplanter „Genozid“ vorgeworfen. Die Gräueltaten der Hamas seien in dem Post nicht erwähnt. – Zwar weisen die Berichte über diesen Post auch darauf hin, dass Fridays for Future international bereits unmittelbar nach dem Überfall der Hamas durch pro-palästinensische Solidaritätsbekundungen aufgefallen sei; dennoch ist der zeitliche Zusammenhang zwischen den zuvor beschriebenen Vorgängen um António Guterres und diesem Post der Klimaschutzbewegung durchaus auffällig.
Ich lege Wert auf die folgenden Feststellungen: Israel ist am 7. Oktober 2023 angegriffen worden; daher hat es das Recht, sich gegen diesen Angriff zu verteidigen. Allerdings hat es dabei die Regeln des so genannten humanitären Völkerrechts zu beachten. Diese Regeln schließen nicht aus, dass es bei den Verteidigungsmaßnahmen zivile (Todes-)Opfer gibt; allerdings hat der sich verteidigende Staat dafür Sorge zu tragen, dass die Zahl dieser Opfer so gering wie möglich bleibt. Da Israel die Bewohner des nördlichen Gazastreifens aufgefordert hat, dieses Gebiet zu verlassen, ist es insofern seinen Verpflichtungen nachgekommen. Zu bemerken ist allerdings, dass in mindestens zwei Fällen auch der südliche Gazastreifen (das Flüchtlingslager Chan Junis) bombardiert wurde, nachdem die Menschen aus dem Norden dorthin geflüchtet waren. Eindeutig nicht mit dem humanitären Völkerrecht vereinbar ist dagegen die vollständige Abriegelung des Gazastreifens mit der kompletten Einstellung der Versorgungslieferungen für die Bevölkerung; die derzeit erlaubten Hilfslieferungen vermögen den Bedarf der dort lebenden Menschen nur äußerst unzureichend zu decken (an der beschriebenen Frequenz der Lieferungen hat sich seither kaum etwas geändert). António Guterres danke ich für seine klaren und mutigen Worte und begrüße ausdrücklich, dass die deutsche Bundesregierung ihm unmittelbar nach diesen Vorgängen ihr Vertrauen ausgesprochen hat. Israel hat in der Vergangenheit wieder und wieder Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen und Beschlüsse des Weltsicherheitsrates, die es zur Einhaltung des Völkerrechts und zur Anerkennung seiner Verpflichtungen aus von ihm selbst ratifizierten internationalen Abkommen mahnten, folgenlos ignoriert.
Selbst wenn es notwendig erscheint, das Vorgehen Israels in diesem Konflikt in bestimmten Dingen zu kritisieren: Angriffe auf Menschen jüdischen Glaubens und/oder Einrichtungen oder Gegenstände (einschließlich der Häuser, in denen diese Menschen wohnen), die diesen Menschen zuzuordnen sind, sind nicht zu tolerieren! Dies betrifft alle Arten von Angriffen, auch verbale. Die Posts von Fridays for Future international sind abscheulich und nicht zu tolerieren. Es ist gut, dass sich die deutsche Sektion dieser Bewegung eindeutig hiervon distanziert hat. Forderungen, sie müsse diese Distanzierung auch durch eine Änderung ihres Namens deutlich machen, halte ich zumindest derzeit für überzogen. Freiheit für die Bewohner Palästinas zu fordern, muss erlaubt sein; diese Forderungen dürfen jedoch nicht in Israelfeindlichkeit ausarten. Die deutschen Behörden sollten mit Demonstrationsverboten behutsam umgehen; Verstöße gegen Auflagen für genehmigte Demonstrationen sollten mit aller gebotenen Härte verfolgt werden.
Ein neuer Krieg im Nahen Osten?
Am 7. Oktober 2023 führte die Terrororganisation Hamas vom Gazastreifen aus einen unvorstellbar grausamen Angriff auf Israel aus. Kommandos führten in den dem Gazastreifen benachbarten Gebieten Überfälle auf dort gelegene Kibbuzim, Ortschaften und mindestens ein gerade stattfindendes Musikfestival durch, verübten in vielen Fällen Massaker an der Zivilbevölkerung, bei denen auch Frauen, alte Menschen und Kinder nicht verschont wurden, und verschleppten hunderte Menschen – sowohl Soldaten als auch Zivilisten – als Geiseln in den Gazastreifen (ihre Zahl wurde zuletzt [am 25.10.2023] von israelischer Seite mit 229 angegeben. Zudem wurde ganz Israel vom Gazastreifen aus mit Raketen angegriffen; dieser Raketenbeschuss dauert auch drei Wochen später noch fort. Israel hat als Antwort auf diesen Angriff den Gazastreifen komplett von allen Versorgungswegen abgeschnitten, bombardiert unablässig Ziele insbesondere im Norden des Gazastreifens, nachdem es die dortigen Bewohner – immerhin mehr als eine Million Menschen – zur Flucht in den Süden des Gebietes aufgerufen hatte, und wird seit einigen Tagen auch verstärkt mit Bodentruppen im Norden des Gazastreifens aktiv. Diese Grausamkeiten haben nach einer Aufstellung des Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) bis zum 26. Oktober 2023 1.400 Israelis und fast 7.000 Palästinenser das Leben gekostet.
Bereits am 7. Oktober 2023 hatte ich damit begonnen, mich mit den Ursachen und Hintergründen dieser Ereignisse auseinanderzusetzen, um eine fundierte Position zu den Vorgängen beziehen zu können. Vordringlichere Aufgaben sowie gesundheitliche Probleme haben mich bisher an der Fertigstellung dieser Ausarbeitung gehindert. Aktuelle Entwicklungen haben mich bewogen, diese neue Seite meines Angebots bereits vor dieser Fertigstellung aufzusetzen und mit dem diesem Artikel vorangestellten obigen Statement zu eröffnen. Meine Ausarbeitung werde ich an dieser Stelle veröffentlichen, sobald sie fertiggestellt ist.
Anmerkung: Das Fragezeichen in der Überschrift ist ein kleiner Vorgriff auf meine Ausarbeitung; es soll verdeutlichen, dass es sich bei den aktuellen Geschehnissen zwar um einen neuen, in seiner Qualität noch nie dagewesenen Gewaltausbruch handelt, dieser Gewaltausbruch – so schrecklich er auch ist – jedoch im Grunde als Fortsetzung (vielleicht auch als neue Ausprägung) eines Konflikts begriffen werden muss, der seit der Gründung des Staates Israel am 14. Mai 1948 andauert.
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