Zu großen Fragen
Vorstellung der Seite
Ein etwas ungewöhnliches Ereignis (dazu weiter unten mehr) hat mich zu einer Wortmeldung veranlasst, die sich so recht nicht wirklich in ein Politikfeld einordnen lässt. Sie befasst sich mit einer schwierig zu definierenden Problematik, die irgendwo im zwischenmenschlichen Bereich anzusiedeln ist, mich aber bei der Annäherung an sie auch zu einen Ausflug zu den „ganz großen Fragen der Menschheit“ geführt hat. Zunächst wollte ich diese Arbeit gar nicht veröffentlichen, eben weil sie sich in die bisherige Zielsetzung und Struktur dieser Website kaum einordnen lässt. Letztendlich habe ich mir überlegt, dass ich mich künftig möglicherweise häufiger mit dieser Art von Themen auseinandersetzen könnte, und daher beschlossen, diesem Internet-Auftritt eine neue Seite hinzuzufügen. Hier ist sie nun.
Familie um jeden Preis? – Meine Aktion zum Thema
Vor genau einer Woche – am 23. Juli 2026 – hatte ich das Ergebnis der Gedanken präsentiert, die mir angesichts des Bekanntwerdens der Elternschaft Jens Spahns und seines Ehemanns durch den Kopf gegangen waren (s. den nachfolgenden Artikel). Darin hatte ich bereits angesprochen, dass während meiner Beschäftigung mit diesem Thema eine Diskussion zu der Frage in Gang gekommen war, ob nicht das in Deutschland geltende Verbot der Leihmutterschaft noch einmal überdacht werden müsse, und angekündigt, diesen Artikel Personen als eine Art Argumentationshilfe zuzuleiten, die (einen möglicherweise entscheidenden) Einfluss auf den Ausgang dieser Diskussion nehmen könnten. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich bereits der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Prof. Dr. Helmut Frister, in einem in den ARD-„tagesthemen“ ausgestrahlten Interview dahingehend geäußert, in einem demokratischen Rechtsstaat bedürften Verbote einer besonders stichhaltigen Begründung, und er habe zumindest Zweifel, ob sich eine solche hinsichtlich der Leihmutterschaft aktuell noch finden lasse. Die Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, deren Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im vergangenen Jahr am Widerstand größerer Teile der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert war, erklärte, das Verbot der Leihmutterschaft laufe dem Selbstbestimmungsrecht der Frau zuwider: eine Frau müsse frei über den Umgang mit ihrem eigenen Körper entscheiden können.
Entsprechend waren diese beiden Personen die ersten, die ich anzusprechen beschloss: Herrn Prof. Dr. Frister übermittelte ich meine Ausarbeitung mit dem Hinweis, dass ich zwar ein Anhänger unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats sei und daher zunächst einmal seine Ansicht akzeptiere, es möglicherweise aber doch gewichtige Gründe für ein solches Verbot gebe. Da mir über die Einlassung von Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf nur eine eher vage Information vorlag, suchte ich nach weiteren Hinweisen hierzu und fand einen recht ausführlichen Artikel hierüber im Berliner „Tagesspiegel“. Auch auf dessen Grundlage verfasste ich anschließend meine E-Mail an sie. Darin habe ich unter Hinweis auf die seit über sechs Jahren andauernde und bisher nicht von einem greifbaren Ergebnis gekrönten Bemühungen, zu dem vom BVerfG anerkannten und in seinem Urteil aus dem Jahr 2020 ausformulierten Recht auf selbstbestimmtes Sterben eine praktikable und mit den in diesem Urteil aufgestellten Kriterien vereinbare gesetzliche Regelung zu finden, darauf hingewiesen, dass das Grundgesetz selbst dem Recht auf personale Selbstbestimmung durchaus Schranken setze – paradoxerweise sogar zu dessen eigenem Schutz. Im Anschluss habe ich der Autorin des „Tagesspiegel“-Artikels, Sabine Rennefanz. für diesen wegen seines aus meiner Sicht hohen Informationsgehaltes gedankt und ihr zu ihrer Information meine an Brosius-Gersdorf gerichtete Nachricht mit der daran angehängten Ausarbeitung (zu deren eventueller weiteren Verwendung) übermittelt.
Selbstverständlich war mir bewusst, dass ich mich mit dem Niederschreiben dieser Gedankengänge, spätestens aber mit deren Veröffentlichung und der Weiterreichung an bestimmte Personen zu einem wie auch immer gearteten Zweck, gewissermaßen der Wilderei schuldig gemacht hatte: Ich hatte mich über (tatsächliche oder vermeintliche) Probleme einer Community ausgelassen, der ich überhaupt nicht angehöre, und mich völlig ungefragt in deren Belange eingemischt. Zwar hatte ich der Übermittlung meiner Überlegungen an Personen, die möglicherweise in der in diesem Gesamtzusammenhang durchaus wichtigen Fragen um Beibehaltung oder Aufhebung oder jedenfalls Aufweichung des Verbots der Leihmutterschaft ein gewichtiges Wörtchen mitzureden hatten, eine hohe Priorität eingeräumt; es würde jedoch so bald wie möglich die Information der Betroffenen selbst folgen müssen. Mitten in dieses Vorhaben platzte der Anschlag auf den CSD in Berlin. Für den auf diesen Abend folgenden Tag hatte ich mir die Information des entsprechenden Verbandes vorgenommen. Ich steckte in einem fürchterlichen Dilemma! Da hatte ich etwas niedergeschrieben, das sicherlich die intimsten Wünsche nicht weniger Mitglieder dieser Community berührte und bei vielen von ihnen auf Ablehnung und Widerspruch stoßen musste, über das sie aber ein ureigenstes Recht hatten, möglichst unverzüglich informiert zu werden. Und nun war diese gesamte Community von einem Ereignis betroffen, von dem man gar nichts anderes erwarten konnte, als dass es Trauer, ja blankes Entsetzen bei allen ihren Angehörigen auslösen musste. Wie hiermit umgehen? Ich schob mein Vorhaben um einen Tag auf und nahm mir dann Zeit für eine ausführliche E-Mail, an deren Anfang ich versucht habe, meiner Betroffenheit über das Geschehene Ausdruck zu geben und an deren Ende ich meine Bereitschaft zu einem konstruktiven Dialog erkläre.
Bei meiner Suche nach weiteren Persönlichkeiten, die sich in der Diskussion um das Verbot der Leihmutterschaft bzw. dessen mögliche Aufhebung oder jedenfalls Aufweichung zu Wort gemeldet oder gar bereits positioniert haben, stieß ich auf einen Bericht der „Süddeutsche Zeitung“ vom 21.07.2026, den ich an dieser Stelle auch wegen der darin enthaltenen Informationen zum Thema selbst gern verlinke. Aufgrund dieses Artikels habe ich letztlich E-Mails auch an die Co-Vorsitzende der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Britta Haßelmann, sowie die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundesfraktion, Carmen Wegge, und die familienpolitische Sprecherin dieser Fraktion, Jasmina Hostert, gerichtet. Schließlich habe ich trotz der eindeutig gegen jegliche Änderungen an diesem Verbot sprechenden Beschlusslage in der CDU das von dieser Partei geführte und für die Problematik innerhalb der Bundesregierung zuständige Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend kontaktiert und darum gebeten, diese Nachricht entweder an die Ministerin, Karin Prien, selbst oder an die zuständige Fachabteilung des Hauses weiterzuleiten.
Damit ist diese Aktion an ihr zumindest vorläufiges Ende gekommen. Weitere Personen, deren Stimme in dieser Debatte größeres Gewicht haben könnte, sind für mich derzeit nicht ersichtlich. Inhaltliche Reaktionen auf meine E-Mails habe ich (Stand: 30.07.2026, 14.38 Uhr) bislang nicht verzeichnen können (von Prof. Dr. Brosius-Gersdorf habe ich die automatisierte Nachricht erhalten, sie befinde sich derzeit auf Auslandsreise). Über später noch eintreffende Reaktionen werde ich selbstverständlich an dieser Stelle informieren.
Familie – ein „zutiefst menschliches“ Bedürfnis?
Es war ein Aufreger der besonderen Art: Jens Spahn, bekennender Christ und ebensolcher Homosexueller, Mitglied der CDU und in dieser Eigenschaft Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gibt (erkennbar nicht ohne Stolz) bekannt, er und sein Ehemann seien mit Hilfe einer Leihmutter aus den USA Eltern eines Sohnes geworden. Wenige Tage später ist er seinen Job als Fraktionsvorsitzender los: dummerweise gilt in Deutschland ein Verbot der Leihmutterschaft, das er sieben Jahre zuvor in seiner damaligen Eigenschaft als Bundesgesundheitsminister noch verteidigt und bekräftigt hat und das obendrein – erst vor fünf Monaten durch den Beschluss eines Parteitages, an dem auch er teilgenommen hatte (aber nichts über seine bevorstehende Vaterschaft verlauten ließ), bestätigt – zu den politischen Grundüberzeugungen seiner Partei gehört. Sicher ein Ereignis, das sich unter vielerlei Aspekten betrachten und kommentieren lässt.
Am Abend des Tages, an dem Jens Spahn seinen Rücktritt vom Fraktionsvorsitz verkündet hatte, fiel mir ein Aspekt an diesem Vorgang auf, der bis dahin unberücksichtigt geblieben war – und, wenn ich nicht ganz falsch liege – es bis heute immer noch ist: Wie ist das eigentlich mit gleichgeschlechtlichen Paaren und einer Familiengründung (im klassischen Sinne, also mit Kindern? Gibt es da nicht eine von der Natur gezogene Grenze? Und was „kostet“ es (und zwar durchaus im mehrfachen Sinne) eigentlich, wenn sich diese Paare über sie hinwegsetzen? Eine Arbeitsidee war geboren, und herausgekommen ist der Text „Mann liebt Mann, Frau liebt Frau – Konsequenzen: keine?“, den ich Ihnen hiermit vorstellen möchte. Es handelt sich, wie der von mir gewählte Dateiname erläutern mag, um eine Betrachtung über „Gleichgeschlechtliche_Liebe_und_Elternschaft_aus_philosophischer_Sicht“.
Falls Sie mir – worüber ich mich sehr freuen würde – ein Feedback hierzu geben möchten, können Sie dies gerne per E-Mail tun.